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777 Jahre Bürgerkorps - Bericht

 

 
 

Die Bürger erhielten von Beginn an (1231) das Vorrecht ihre befestigte Stadt zu verteidigen. Alle Landesfürsten von Herzog Friedrich II bis zur Kaiserin Maria Theresia, bestätigten diese Privilegien. Zu ihren Aufgaben gehörte es, die Wehranlagen der Stadt wehrfähig zu halten. Kaiser Franz II. (1793) war es,der dem Bürgerkorps eine eigene Verfassung gab und damit die Aufgabe erteilte, bei Abgang des Militärs die nötigen Wachen zu stellen und für die innere Sicherheit zu sorgen.

Seit 1231 besteht die Organisation ohne nennenswerte Unterbrechung.
Seit 1922 besteht das Bürgerkorps auf Vereinsbasis und hat repräsentative Aufgaben.
Seit 1956 besteht das Korps in der jetzigen Form.

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